Nachgedacht!
Wann dürfen Tierärzte Medikamente verkaufen?
Tierärzte dürfen gemäß Tierarzneimittelgesetz Tiermedikamente nur für Tiere verkaufen, die sie selbst und die sie regelmäßig untersucht haben. Ohne Ausnahme.
Wenn Sie also von einer Tierarztpraxis ein Medikament nicht oder nicht mehr bekommen, weil Sie dort überhaupt noch nie oder lange nicht mehr vorstellig waren, ist das sogar ein Qualitätsmerkmal!
Das heißt für Sie als Kunde nämlich nichts anderes als:
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