September 2017

Preisanpassung für tierärztliche Leistungen

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angepasst. § 4 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Tierärtze sind daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen.

Weiter lesen