Warum Kastration eine Prophylaxe darstellt

Damit der Frühlingsbeginn bei unseren Haustieren nicht in einem großen „Katzenjammer“ endet, appelliert die Bundestierärztekammer an Tierhalter, nur kastrierte Katzen ins Freie zu lassen

Über die Gründe, warum Tierhalter ihre Freigängerkatzen nicht kastrieren lassen, lässt sich nur spekulieren: Bei Vielen ist es wohl schlichtweg Desinteresse. Andere dagegen glauben, dass eine Kastration gegen die Natur der Katze sei. Doch für Tiere bedeutet der Geschlechtstrieb in erster Linie Stress: Unkastrierte Kater und Katzen streunen auf der Suche nach einem Partner tagelang umher, legen dabei oft weite Strecken zurück und laufen so beispielsweise Gefahr, überfahren zu werden. Katzen können schon mit einem halben Jahr das erste Mal Nachwuchs bekommen, und das dann durchschnittlich zweimal im Jahr. Bei bis zu sieben Kätzchen pro Wurf ist die Nachkommenschaft schnell auf ein Vielfaches angewachsen. „Das Ende vom Lied sind dann noch mehr verwilderte Katzen, die unterernährt und krank ihr Leben fristen müssen“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer. So leidet ein Großteil der verwilderten Katzen an chronischen und ansteckenden Krankheiten, außerdem sind sie von Hautpilzen oder Parasiten wie Flöhen, Spul- oder Bandwürmern befallen.

Zwar gibt es momentan keine bundeseinheitliche Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen, wie es die Bundestierärztekammer bereits 2010 gefordert hatte. Doch wurde mit der Novelle des Tierschutzgesetzes eine Rechtsgrundlage geschaffen, die den Ländern ermöglicht, Kastrationsgebote und Kennzeichnungs und Registrierungspflicht auszusprechen. In mehr als 500 deutschen Städten und Gemeinden ist es mittlerweile Pflicht, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen.

© by Presse Punkt, Anke Blum