FFP 2 Maskenpflicht in Bayern – auch wir sind betroffen

Die FFP 2 Maskenpflicht betrifft auch uns Tierärzte.

Wir wollen Ihre und unsere Gesundheit sicherstellen und gleichzeitig ermöglichen, dass bei uns die Tier-Besitzer weiterhin bei der Untersuchung und Behandlung Ihres Tieres anwesend sein können.
Aufgund der aktuell in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen bitten wir Sie daher, bei Ihrem Besuch nur noch eine FFP 2 Maske zu verwenden.

Ein Zutritt zu Praxis und die Begleitung ihres Tieres während der Behandlung ist nur unter dieser Voraussetzung möglich.
Sollten Sie keine FFP2- Maske tragen können oder befreit sein, besprechen wir uns gerne vor der Praxistüre. Die Begleitung und seelische Unterstützung  Ihres Tieres während der Behandlung übernehmen dann unsere Ihnen bestens bekannten TFA´s.

Unsere weiteren gültigen Regeln finden Sie hier

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

P.S. Keine Maske dabei oder Maske vergessen ? Kein Problem, denn der Schreibwaren „Winter“ direkt neben unserer Praxis verkauft aktuell FFP2 Masken für 2,99 EUR!