Die neue GOT wurde im Bundesrat verabschiedet

DIE AKTUALISERUNG DER GEBÜHRENORDNUNG WIRD IM HERBST 2022 GÜLTIG

Liebe Kunden,

Wie Sie wissen, sind Tierarztkosten durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bundesgesetzlich geregelt. Die aktuell gültige Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1999.

Erneuerung per Gesetzgebung im Herbst 2022

Nach fast 23 Jahren wurde die GOT letztes Jahr komplett überarbeitet, fehlende Leistungen wurden eingepflegt, bekannte Leistungen präzisiert und auch die Preise an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst.

Was heißt das grundsätzlich?

Leistungen und Preise wurden in der neuen GOT 2022 aktualisiert und um durchschnittlich 20% erhöht. Einzelne Leistungen erhielten signifikate Steigerungen, die deutlich höher liegen und nun zum Teil ein Vielfaches der bisherigen Gebührenhöhe ausmachen.
Die Erhöhung der Gebühren wird voraussichtlich im Oktober 2022 gültig.

Was heißt das für Sie bei uns?

Auch wir werden die Preise leider erhöhen müssen.

In welcher Höhe sich die Preise jedoch für Sie ändern werden, prüfen wir gerade und halten Sie gerne hier auf dem Laufenden.