„Kann man nehmen, hat meinem Tier auch geholfen.“ Ein Rat, den man als verantwortungsvoller Tierhalter niemals beherzigen sollte. In einer Tierarztpraxis bekommen Sie keine Medikamente für ein Tier, das dem Tierarzt nicht bekannt ist und nicht vorgestellt wurde. Das gibt nicht nur der Gesetzgeber vor, sondern ist sinnvoll für Ihr Tier.
Aus Verdacht ein Medikament zu verabreichen kann schnell lebensbedrohlich werden. Tatsächliches Krankheitsbild, Altersstufe, Art des Stoffwechsels, individueller Zustand und Dosierungen spielen entscheidende Rollen. Auch wenn es sich um Mittel für Tiere handelt, das Risiko einer falschen Medikation oder einer Überdosierung ist riesig. Die große Gefahr liegt in der falschen Einschätzung des Krankheitsbildes. Symptome wie Durchfall, Erbrechen und Appetitlosigkeit können Hinweise auf eine Vielzahl von Erkrankungen sein. Kein Apotheker, sondern ausschließlich ein Tierarzt kann zu einer fachlichen Einschätzung kommen, um dem Tier zu helfen.
Nur in der Tierarztpraxis ist eine weiterführende Diagnose möglich, dass Hund und Katze gezielt behandelt werden können. Beispiele gibt es viele: Augentropfen für ein eitriges Auge haben keinen Sinn, wenn es sich um eine Zahnfistel handelt, die dann tierärztlich festgestellt und entfernt werden muss. Verabreichen Sie deshalb auch bei leichtem Unwohlsein des Tieres nie auf Verdacht Medikamente und schon gar nicht Medikamente, die für Menschen bestimmt sind. Beispielsweise kann ein für den Menschen eher leichtes und harmloses Medikament bei einem Tier großen Schaden anrichten: Paracetamol kann bei Hund und Katze zu schweren Vergiftungen führen. Aspirin führt zu Erbrechen und kann Organschäden verursachen. Ibuprofen führt zu Bewusstseinstrübungen. Penicillin wirkt bei Vögeln tödlich. Auch die Gabe von Antibiotika ist heikel, da die Dosierungsangaben nicht einfach vom Menschen auf einen Hund „runtergerechnet“ werden können. Sollte es unwissentlich passieren und das Tier stiehlt Medikamente und frisst sie, handelt es sich um einen Notfall. Das Tier und auch die Verpackung der verschluckten Medikamente sollten sofort in die Praxis/Klinik gebracht werden!
© by Presse Punkt, Anke Blum